Das Strafrecht umfasst alle Regelungen, die das Verhalten der Menschen untereinander sowie gegenüber der Gesellschaft in rechtliche Grenzen weisen. Im Folgenden erhalten Sie eine umfassende Darstellung der einzelnen Abschnitte eines Strafverfahrens und wie wir Sie in jeder Phase professionell begleiten.
Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren bildet den Beginn eines Strafverfahrens. Es wird eingeleitet, wenn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei oder Staatsanwaltschaft) Kenntnis von einem möglichen Straftatbestand erlangen. Ziel ist es, den Sachverhalt aufzuklären und Beweise zu sichern. Hierbei können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise:
- Befragung von Zeugen und Beschuldigten
- Durchsuchungen und Beschlagnahmungen
- Telefonüberwachungen und Observationen
Als Beschuldigter stehen Sie in dieser Phase oft unter erheblichem Druck. Fehler können weitreichende Konsequenzen haben. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen, stehen Ihnen bei Vernehmungen zur Seite und wahren Ihre Rechte.
Strafbefehl
Anstelle einer Anklage kann die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragen, insbesondere bei weniger schweren Straftaten. Der Strafbefehl kommt einem Urteil gleich, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet. Er enthält die verhängte Strafe, wie beispielsweise Geldstrafen oder Fahrverbote.
Wichtig ist, dass Sie binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen können. Ein Einspruch kann dazu führen, dass eine Hauptverhandlung anberaumt wird, in der wir Ihre Interessen effektiv vertreten.
Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist der zentrale Abschnitt eines Strafverfahrens. Sie dient der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts und der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der Ablauf umfasst:
- Verlesung der Anklageschrift
- Beweisaufnahme (z. B. Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten)
- Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Verteidigung
- Urteilsverkündung
Unsere Aufgabe ist es, Sie vor Gericht bestmöglich zu verteidigen. Wir prüfen Beweismittel auf ihre Verwertbarkeit, stellen entlastende Tatsachen heraus und setzen uns für ein faires Verfahren ein.
Rechtsmittel gegen das Urteil
Gegen ein erstinstanzliches Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Hierzu zählen:
- Berufung: Vollständige neue Prüfung des Urteils in der nächsthöheren Instanz
- Revision: Prüfung auf Verfahrensfehler oder Rechtsfehler
Es gelten strenge Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir beraten Sie umfassend über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und setzen Ihre Rechte vor den höheren Instanzen durch.
Strafvollstreckung
Nach einem rechtskräftigen Urteil beginnt die Phase der Strafvollstreckung. Sie umfasst die Durchsetzung der verhängten Strafe, wie z. B. Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Bewährungsauflagen. Hierbei können wir für Sie:
- Anträge auf Strafaufschub oder Haftverschonung stellen
- Alternativen zur Haft (z. B. gemeinnützige Arbeit) prüfen
- Sie während der Bewährungszeit beraten
Unser Ziel ist es, belastende Konsequenzen zu minimieren und Sie umfassend zu unterstützen.
Opferschutz
Wir vertreten auch die Interessen von Opfern in Strafverfahren und bieten umfassende Unterstützung:
- Nebenklagevertretung
- Verletztenbeistand
- Zeugenbeistand
- Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Fälle wie Fahrverbote, den Entzug der Fahrerlaubnis und weitere Verstöße. Wir bieten Unterstützung bei:
- Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
- Beratung bei Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis
- Vertretung vor den Ordnungsbehörden und Gerichten
Ihr Ansprechpartner
In jeder Phase des Strafverfahrens sind wir an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Ihre Rechte schützen und gemeinsam die besten Schritte für Ihre Verteidigung planen können.