Allgemeine Fragen zur Kanzlei
Wir sind Generalisten und decken eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab, darunter Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Innerhalb dieser Kategorien bieten wir Beratung in Arbeitsrecht, Familienrecht, Unternehmensrecht und vielen weiteren Bereichen an.
Die Steuerberatung wird über unsere Kooperationspartner, die ANTAX Steuerberatung GmbH, durchgeführt. Unsere Kanzlei konzentriert sich auf die rechtliche Beratung.
Ja, wir bieten flexible Kommunikationsmöglichkeiten und schnelle Reaktionszeiten, insbesondere in dringenden Fällen. Rufen Sie uns unter 0341 / 1405260 an.
Fragen zur Mandatsbearbeitung
Im ersten Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen und prüfen, wie wir Ihnen am besten helfen können. Dabei informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten und den weiteren Ablauf.
Je nach Rechtsgebiet können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Wir informieren Sie vorab, welche Dokumente wir benötigen, um Ihr Anliegen effektiv zu bearbeiten.
Ja, wir setzen auf digitale Lösungen und können Mandate vollständig online bearbeiten. Dokumente können per E-Mail oder über ein gesichertes Portal ausgetauscht werden.
Fragen Zur Vergütung
In zivilrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen kann jedoch eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoller und wirtschaftlich transparenter sein – das besprechen wir gern im Einzelfall mit Ihnen.
Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir maximal 190,00 EUR zzgl. USt. Ob und in welcher Höhe Kosten tatsächlich anfallen, hängt jedoch vom Einzelfall ab – häufig ist das Gespräch auch kostenfrei. Entscheidend ist für uns eine offene Kommunikation: Wir sprechen die Vergütung immer transparent mit Ihnen ab, bevor Kosten entstehen.
Ja. Im Strafrecht arbeiten wir in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Diese gibt Mandantinnen und Mandanten Kostensicherheit und Planungsspielraum – insbesondere bei komplexen oder langwierigen Verfahren. Selbstverständlich stehen wir auch für Beiordnungen als Pflichtverteidiger zur Verfügung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gern übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten übernimmt – und kümmern uns um die gesamte Abwicklung.
Fragen zur Kommunikation
Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per E-Mail mit uns zu kommunizieren. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine Einwilligung erteilen müssen.
Ja, wir können Besprechungen auch per Videokonferenz durchführen. Dies ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Kommunikation.
Organisatorische Fragen
Termine können telefonisch unter 0341 / 1405260 oder per E-Mail an info@sfm-kanzlei.de vereinbart werden. Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.
Ja, Mandantenparkplätze stehen in unserem Hof zur Verfügung. Unsere Kanzlei befindet sich in der Salomonstraße 26-28, 04103 Leipzig.
Eine Wegbeschreibung finden Sie auf unserer Website, inklusive einer interaktiven Karte über Google Maps.