Das OLG Celle hat entschieden, dass eine Gemeinde für Verletzungen haftet, die durch einen defekten Sickerschachtdeckel verursacht werden. Im konkreten Fall stürzte ein Fußgänger, als ein Deckel beim Betreten wegbrach. Er erlitt schwere Knieverletzungen und machte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz geltend. Das Gericht sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro zu.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Entscheidung verdeutlicht: Bürger dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass in Gehwegen oder Grünflächen eingelassene Schachtdeckel gefahrlos begehbar sind. Ein Mitverschulden wird in solchen Fällen in der Regel nicht angenommen. Gemeinden trifft eine Haftung aus Gefährdungshaftung, wenn sie nicht nachweisen können, dass sich die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand befand. Wer durch einen defekten Sickerschachtdeckel zu Schaden kommt, hat daher gute Chancen, Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.
Unsere Empfehlung
Betroffene sollten nach einem Unfall durch einen defekten Schachtdeckel ärztliche Unterlagen sichern und den Vorfall dokumentieren. Eine anwaltliche Prüfung der Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ist ratsam, da Gemeinden regelmäßig die Haftung bestreiten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten im Bereich Haftung der Gemeinde bei Sickerschacht-Unfällen.
OLG Celle, Urteil vom 11.06.2025 – 14 U 138/23
Sie hatten einen Unfall durch einen defekten Schachtdeckel? Wir setzen Ihre Rechte durch.