Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Gerichte bei der Beweiswürdigung nicht einzelne Indizien isoliert betrachten dürfen. Vielmehr ist stets eine Gesamtabwägung aller Umstände vorzunehmen, die für oder gegen die Täterschaft sprechen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Gerade in komplexen Verfahren – etwa bei Wirtschaftsstraftaten oder Schadensersatzprozessen – stützen sich Gerichte häufig auf Indizien. Einzelne Anzeichen mögen für sich genommen nicht beweiskräftig sein, entfalten aber in ihrer Gesamtheit erhebliches Gewicht. Das Urteil macht deutlich: Eine rechtliche Entscheidung darf nicht auf der Zergliederung von Einzelaspekten beruhen, sondern muss die Gesamtumstände würdigen.
Für Betroffene bedeutet dies, dass auch scheinbar schwache Indizien im Zusammenspiel erhebliche Bedeutung erlangen können – und umgekehrt entlastende Gesichtspunkte nicht untergehen dürfen. Wer sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert sieht, sollte daher alle relevanten Umstände umfassend darlegen und in den Prozess einbringen.
Unsere Empfehlung
In Straf- und Zivilverfahren entscheidet oft die richtige Einordnung von Indizien über den Ausgang des Verfahrens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Entlastungsargumente nicht isoliert betrachtet, sondern im Gesamtzusammenhang gewürdigt werden. Gleichzeitig prüfen wir kritisch, ob die Gegenseite Indizien unzulässig überhöht oder Beweise verkürzt darstellt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um die richtige prozessuale Strategie geht.
BGH, Urteil vom 07.11.2024 – III ZR 79/23, NJW 2025, 165
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