Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass bei einer Trennung von nichtehelichen Partnern ein gemeinsam gehaltener Hund nicht automatisch demjenigen gehört, der im Kaufvertrag steht. Vielmehr kann der Hund nach billigem Ermessen einem Partner zugewiesen werden – hier der Lebensgefährtin, bei der er nach der Trennung blieb. Damit konkretisiert das Gericht die Regeln zur Hundezuweisung nach Trennung.
Was bedeutet das für Betroffene?
Wird ein Hund während einer Partnerschaft angeschafft, entsteht in der Regel gemeinsames Eigentum. Nach einer Trennung besteht diese Miteigentümergemeinschaft zunächst fort. Eine Herausgabe scheidet daher aus – stattdessen muss eine Lösung nach den Regeln des Gemeinschaftsrechts gefunden werden. Das LG Potsdam stellte klar, dass die Entscheidung über die Hundezuweisung nicht nur Eigentumsfragen berücksichtigt, sondern auch Aspekte wie Versorgung, Bindung des Tieres und Tierwohl. Im konkreten Fall sprach das Gericht der Beklagten das Eigentum zu, weil sie den Hund nach der Trennung hauptsächlich betreute. Der frühere Partner erhielt eine finanzielle Ausgleichszahlung.
Damit wird deutlich: Weder Kaufvertrag noch Anmeldung des Hundes allein entscheiden. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Lebensumstände und das Wohl des Tieres.
Unsere Empfehlung
Trennungen sind emotional – besonders wenn ein gemeinsames Haustier betroffen ist. Lassen Sie frühzeitig klären, welche Rechte bestehen und welche Lösungen rechtlich durchsetzbar sind. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zur Hundezuweisung nach Trennung sowie bei anderen Konflikten rund um gemeinsames Eigentum in Partnerschaften.
LG Potsdam, Urteil vom 10.07.2024 – 7 S 68/23, NJW 2024, 3457
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