Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein herrenlos abgestelltes Fahrzeug nicht schon durch bloße Anzeige bei der Behörde zur „Fundsache“ wird. Eigentum nach dem Fundrecht erlangt nur, wer die Sache tatsächlich an sich nimmt.
Was bedeutet das für Betroffene?
Das Urteil bringt Klarheit für Kommunen, Finder und Halter: Wer lediglich ein längere Zeit abgestelltes Auto bei der Polizei oder Gemeinde meldet, wird dadurch nicht Eigentümer. Erforderlich ist eine tatsächliche Inbesitznahme – etwa durch Abschleppen oder anderweitige Sicherung des Fahrzeugs. Solange das Auto verschlossen und ordnungsgemäß abgestellt ist, spricht zudem viel dafür, dass der Eigentümer sein Besitzrecht nicht aufgegeben hat.
Für Kommunen bedeutet die Entscheidung: Sie können abgestellte Fahrzeuge auch weiterhin selbst sicherstellen, ohne Herausgabeansprüche vermeintlicher „Finder“ befürchten zu müssen. Für Bürger heißt das: Wer ein verlassenes Auto entdeckt, sollte es zwar melden, kann aber daraus keine eigenen Eigentumsrechte ableiten.
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OLG Celle, Urteil vom 26.02.2025 – 14 U 53/24, NJW-RR 2025, 722
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