Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Kündigung wegen des Entzugs einer Fahrberechtigung für Triebfahrzeuge nur dann sozial gerechtfertigt ist, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer die erforderliche Qualifikation in absehbarer Zeit zurückerlangen kann.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer, deren Tätigkeit von speziellen Berechtigungen abhängt – wie etwa Triebfahrzeugführer von Zusatzbescheinigungen – können nicht allein wegen des vorübergehenden Verlusts dieser Erlaubnis gekündigt werden. Entscheidend ist, ob die Eignungszweifel dauerhaft bestehen oder innerhalb eines vertretbaren Zeitraums durch Schulungen oder Prüfungen behoben werden können. Im entschiedenen Fall konnte der Kläger durch eine Nachschulung seine Eignung wiederherstellen.
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil, dass sie bei personenbedingten Kündigungen aufgrund fehlender Qualifikationen eine Prognose treffen müssen. Nur wenn objektiv keine Aussicht besteht, dass der Arbeitnehmer die Befähigung bald zurückerlangt, ist eine Kündigung zulässig. Zudem dürfen Entzug oder Nichtverlängerung betrieblicher Zusatzbescheinigungen nur nach billigem Ermessen erfolgen und müssen gerichtlicher Überprüfung standhalten.
Unsere Empfehlung
Wenn Ihnen eine Kündigung wegen angeblich fehlender Qualifikation oder Berechtigung ausgesprochen wurde, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell ihre Rechte aufgeben – häufig bestehen gute Chancen, die Kündigung abzuwehren oder eine angemessene Lösung zu erreichen.
BAG, Urteil vom 20.06.2024 – 2 AZR 134/23
Kündigung wegen Qualifikationsverlust? – Jetzt rechtliche Hilfe sichern.