Das Landgericht (LG) Augsburg hat einen Fußballfan zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er während eines Bundesligaspiels einen hochgefährlichen „Mamba-Böller“ gezündet und in Richtung Spielfeld geworfen hatte. Zwölf Zuschauer erlitten Verletzungen, darunter Knalltraumata und Verbrennungen. Das Gericht wertete die Tat als vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB).
Was bedeutet das für Fans?
Das Urteil zeigt, wie ernst die Justiz das Mitführen und Zünden von Pyrotechnik in Stadien nimmt. Schon der Versuch, derartige Sprengkörper ins Stadion zu schmuggeln, kann schwerste strafrechtliche Folgen haben. Wer andere gefährdet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich scheidet zudem aus, wenn nicht mit allen Betroffenen eine Verständigung erreicht wird.
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LG Augsburg, Urteil vom 22.04.2024 – 3 KLs 102 Js 139049/23
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