Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch das Cannabisgesetz keine rückwirkende Wirkung auf Altfälle haben. Selbst wenn die heutige Rechtslage möglicherweise milder ausfallen würde, bleibt die frühere Beurteilung maßgeblich, wenn die Entziehungsentscheidung vor den neuen Regelungen erlassen wurde.
Bedeutung für Mandanten
Dieser Beschluss verdeutlicht, dass ein Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr auch bei geringen THC-Werten (z. B. 1 ng/ml) weiterhin drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Besonders kritisch: Die Nichtbefolgung einer behördlichen Anordnung zur Begutachtung führt fast zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis.
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OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.9.2024 – 12 PA 27/24
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