Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass sogenannte K.o.-Tropfen – auch bei Verabreichung mittels einer Pipette – kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 VIII Nr. 1 StGB darstellen. Der Beschluss verdeutlicht die juristischen Grenzen bei der Auslegung strafrechtlicher Begriffe und betont die Notwendigkeit, den Bestimmtheitsgrundsatz strikt einzuhalten.
Bedeutung für Mandanten
Das Urteil zeigt, wie präzise strafrechtliche Normen interpretiert werden und welche Herausforderungen dies für die Rechtsprechung mit sich bringt. Besonders für Betroffene in Fällen von sexuellen Übergriffen und Gewalt ist dies von Bedeutung: Die rechtliche Bewertung der Mittel, die bei einer Tat verwendet werden, kann erheblichen Einfluss auf die Strafzumessung haben.
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BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2024, Aktenzeichen: 5 StR 382/24
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